Allgemeine Vertragsgrundlagen

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für das Verhältnis zwischen Texter und Auftraggeber. Der Texter erstellt Texte nach den Vorgaben des Auftraggebers. Die Texte sind zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber bestimmt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

Alle Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das heißt, die Urheberrechte bleiben beim Texter. Wird nichts anderes individuell vereinbart, gilt das einfache Nutzungsrecht an den Texten als eingeräumt. Die Nutzungsrechte dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

3. Recht zur Bearbeitung und Urheberbenennung

Die Texte dürfen nur bearbeitet werden, wenn der Texter zustimmt. Gewünschte Änderungen übernimmt vorzugsweise der Texter selbst. Der Texter darf die Zustimmung zur Bearbeitung des Textes verweigern, wenn der Text dadurch entstellt wird.
Der Texter hat das Recht, bei Vervielfältigung des Textes als Urheber genannt zu werden. Wird dieses Recht verletzt, vorsätzlich oder grob fahrlässig, hat der Texter das Recht auf Schadensersatz.

4. Vergütung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Texte und Konzepte sowie sonstige Tätigkeiten, die zur Texterstellung nötig sind, für den Auftraggeber kostenpflichtig.
Die Vergütung erfolgt nach dem Honorar des Texters für jeden Auftrag separat, sofern nicht anders vereinbart. Mitarbeit oder Vorschläge des Auftraggebers mindern nicht die Höhe der Vergütung.

5. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist mit Ablieferung des Textes fällig und ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen abgesprochen, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu bezahlen. Bei einem Entwurf zur Durchsicht handelt es sich nicht um die Ablieferung des Werkes.

6. Auftragsdurchführung

Im Rahmen des Auftrags ist der Texter in der Gestaltung der Arbeit frei. Eine Prüfung der Texte auf sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber. Insbesondere ist vom Texter nicht zu überprüfen, ob die Arbeiten als Marke oder anderweitig schutzrechtsfähig sind und ob die Rechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen dadurch verletzt sein könnten.
Korrekturmuster sind dem Texter zur Freigabe vorzulegen, bevor sie vervielfältigt werden.
Änderungswünsche hat der Texter zu berücksichtigen, sofern sie innerhalb einer Woche nach Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.

7. Eigenwerbung, Belegexemplare

Der Auftraggeber überlässt dem Texter von allen vervielfältigten Arbeiten 5 Exemplare, die der Texter auch zur Eigenwerbung verwenden darf. Die umfasst auch die Werbung auf der Homepage.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Kollisionsnormen. Die Gültigkeit dieses Vertrags bleibt davon unberührt, wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein sollte.